Widerrufsbelehrung
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Dies betrifft insbesondere:
personalisierte Lasergravuren,
individuell gefertigte Typenschilder,
maßgefertigte Beschilderungen,
individuell hergestellte Displays,
kundenspezifische Laserschnitte,
Sonderanfertigungen,
Prototypen,
individuell gefertigte 3D-Drucke sowie
alle Produkte, die nach den Vorgaben des Kunden hergestellt werden.
Für diese Produkte besteht nach Produktionsbeginn kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Digitale Produkte
Sofern wir digitale Inhalte (z. B. digitale Vorlagen, Dateien, E-Books oder andere Downloads) bereitstellen, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald
der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen,
der Kunde bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert, und
wir mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts begonnen haben.
Vor Abschluss der Bestellung wird der Kunde hierüber ausdrücklich informiert und muss dieser Regelung zustimmen.
Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen beginnt die Ausführung erst nach Beauftragung durch den Kunden.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und widerruft er den Vertrag später wirksam, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB).